[ Auszug: (1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der
Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]